Gesetzliche Voraussetzungen

Zur rechtmäßigen Ausübung der Angelfischerei in Oberösterreich bedarf es dreier Voraussetzungen:

  • Oö Fischerkarte
  • Lizenzbuch gültig für ein Jahr
  • Schriftliche Bewilligung des Fischerberechtigten oder des Bewirtschafters (Lizenz)

Fischerkarte

Die Fischerkarte ist ein Lichtbildausweis, der im Scheckkartenformat gehalten ist. Um sie zu erhalten, ist eine zweitägige Schulung mit einer abschließenden Prüfung, die die fischereiliche Eignung unter Beweis stellen soll, abzulegen. Die Fischerkarte wird in Zukunft vom OÖ. Landesfischereiverband unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Unterweisung ausgestellt. Ab 01.01.2019 betragen die Gesamtkosten EUR 125,00 und zwar für die Unterweisung selbst, die Kursunterlagen (Leitfaden, Fragenkatalog, …), die Fischerprüfung, die Finanzamtgebühren und die Gebühren für die Ausstellung der Fischerkarte.

Lizenzbuch

Das Lizenzbuch ist jährlich zu erwerben und wird von den Fischereirevieren ausgegeben. Es ist aber auch bei jedem Angelgerätehändler zu bekommen. Derzeit kostet es EUR 25,00 (Stand 2019).

Lizenz

Zur Ausübung der Fischerei ist es selbstverständlich auch notwendig eine Erlaubnis (Lizenz) des am jeweiligen Gewässer fischereiberechtigten zu erwerben. Diese kann in das Lizenzbuch eingetragen werden, wird aber in der Praxis in Form eines Vordrucks vom Berechtigten übergeben und vom Lizenznehmer unterschrieben.