Donau Zizlauerrecht II

Beschreibung

Interessanter Donauabschnitt mit der Traun Mündung.

Grenzen

Rechtes Donauufer:
Ca. 2.250m
Vom StromKm 2124,900 bis StromKm 2122,650
Am rechten Donauufer besteht vom Fischereigrenzstein 5 bis  zum Stromkilometer 2122,650 eine Überlappung mit dem Steiningerrecht.

Traun beidufrig:
Vom Fischereigrenzstein 1 auf einer  Länge von 282 Metern.

Fischbestand

alle Donaufische

Befischungsart

Alle Befischungsarten laut Oö. Fischereigesetz erlaubt
Zwei Ruten mit je einer Anbissstelle
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!

Saison

1. Jänner bis 31. Dezember mit Ausnahm des Monats Mai

Lizenzinformationen

Preise

Jahreskarte ohne Tagesbeschränkung EUR 95,00

Sonstiges

lt. Lizenz

Entnahme und Mindestfangmaße

Entnahmeregelung:
5 Fische pro Tag, davon max. 2 Forellen oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Schleien oder 2 Maränen
Insgesamt zwei Fische der aufgezählten Arten dürfen entnommen werden, also bspw. 1 Hecht und ein Zander.

Mindestfangmaße:
Zander: 60 cm
Maräne: 40 cm
Rotauge: 15 cm
Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.

Hinweise

Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten! Beim NAchtfischen ist ab 00.00 Uhr ist ein neuer Fischtag einzutragen!

Bilder