Stellungnahme zur Presseaussendung Nabu/Birdlife vom 15.01.2020

Der Naturschutzbund und BirdLife haben am 15. Jänner 2020 in einer Presseaussendung zum Antrag des Oberösterreichischen Landes-Fischereivereins, in einem wissenschaftlichen Projekt die Auswirkungen der Prädation des Gänsesägers auf die Bestände der Äsche und der Bachforelle in der unteren Steyr zu erforschen, Stellung genommen. Diese Presseaussendung wurde auch in mehreren Oberösterreichischen Printmedien veröffentlicht.

Der Oberösterreichische Landes-Fischereiverein möchte einige Aussagen der beiden Naturschutzorganisationen zu diesem Antrag relativieren und richtig stellen, dass die Ziele der Arterhaltung und des umfassenden Schutzes nicht in Frage gestellt werden.

Zunächst wird klargestellt, dass der antragstellende Verein mit diesem Projekt in keiner Weise eine Verfolgung des Gänsesägers als Fressfeind nach altem Vorbild, sondern ein modernes Wildtiermanagement zum Ziel hat, das die Interessen aller Arten ausreichend berücksichtigt. Es werden durch diesen Antrag keineswegs die Anliegen des europaweit geltenden Vogel- und Tierschutzes negiert, sondern explizit berücksichtigt. So trifft es nicht zu, dass der Abschuss der Vögel in der Brutzeit beantragt wurde, sondern davor, in der Revier- und Paarfindungsphase, beziehungsweise danach, ab August.

Die Arten Äsche, Koppe und Huchen sind auch in der FFH Richtlinie genannt und sollten in der betroffenen Steyr-Strecke vorkommen. Die Äsche ist sogar die namensgebende Leitfischart der Äschenregion, der dieses Revier zuzuordnen ist. Es ist daher nicht zulässig, diese Tierarten gegeneinander auszuspielen. Aus diesem Grund sieht der Antrag ein begleitendes Monitoring der Bestände sowohl des Gänsesägers als auch der Fische durch Ornithologen bzw. Gewässerökologen nach wissenschaftlichen Grundsätzen vor. Die beantragten Zahlen werden ausdrücklich einer stetigen fachlichen Überprüfung sowie entsprechender Anpassung unterstellt und als Maximalwerte formuliert. Der Antrag widerspricht daher in keiner Weise der Vogelschutzrichtlinie und der in Oberösterreich geltenden Rechtslage, da diese eine Bejagung von Vogelarten erlaubt, wenn dies der Abwendung erheblicher Schäden an […] Fischereigebieten und Gewässern dient. Der Verein erlaubt sich in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es nicht mehr um eine Abwendung von Schäden, sondern deren Behebung geht. Die zahlreichen Fischbestandserhebungen beziehungsweise Jungfischkartierungen, die durch fachlich dazu befugte Büros durchgeführt wurden, haben insbesondere bei der Äsche erschreckende Ergebnisse erbracht. Das technische Büro für angewandte Gewässerökologie, Fischereiwirtschaft, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (ezb) hält in seinem Gutachten aus dem Jahr 2017 wörtlich fest: „Im Fall der ehemals dominanten Leitfischart Äsche ist der Bestand (5 kg/ha) derart gering, dass die Art als „ecologically extinct“ (Anm.: aus ökologischer Sicht ausgestorben) bezeichnet werden muss“.

Die Strecke des Landes-Fischereivereins an der Steyr ist für ein derartiges wissenschaftliches Projekt prädestiniert, da sich der Verein seit über 10 Jahren mit alternativen Bewirtschaftungsmethoden (Besatz lediglich mit Eiern) bemüht, an dieser morphologisch intakten, also sehr naturnahen Strecke wieder einen angemessenen Fischbestand aufzubauen. Es wurden im Auftrag des Vereins von renommierten Instituten wissenschaftliche Studien zu alternativen Ursachen des massiven Bestandsdefizits der heimischen Fischarten erstellt, die ergeben haben, dass andere Ursachen als Prädation weitgehend ausgeschlossen werden können. Es handelt sich beim Revier des antragstellenden Vereins und der Steyr in nahezu ihrem gesamten Verlauf um eines der letzten sehr intakten Flussökosysteme, an dem es keinen dramatischen Einflussfaktor für einen Rückgang der Bestände gibt. Temperatur, Struktur und Nahrungsaufkommen ergeben einen guten Gesamtzustand, der einen weit höheren Fischbestand als den festgestellten erhalten könnte. Auch der Verein selbst schränkt sich aus diesen Gründen massiv ein und hat die Entnahme der heimischen Arten Bachforelle und Äsche an diesem Revier untersagt. Konkurrenzphänomene betreffend Nahrung und Lebensraum durch die Regenbogenforelle können bei einem derart niedrigen Bestand jedenfalls ausgeschlossen werden. Auch die vermutete Ursache, dass besetzte Regenbogenforellen junge Äschen und Bachforellen fressen und so den Bestand dieser Fischarten reduzieren, hat sich bei durchgeführten Magenanalysen nicht bewahrheitet.

Der Oberösterreichische Landes-Fischereiverein bekennt sich zur Erhaltung und Verbesserung unserer Ökosysteme sowie einem umfassenden Artenschutz, der nicht nur Fische, sondern auch alle anderen Tierarten einschließt, sofern sie aufgrund ihrer Seltenheit auch tatsächlich (noch) eines Schutzes bedürfen.

Gleichzeitig muss dabei aber auch das Gleichgewicht zwischen den Arten im Auge behalten werden und gegebenenfalls ein Eingriff möglich sein, wenn in unserer überprägten Kulturlandschaft, das Artengefüge zu Lasten einzelner Arten in Schieflage gerät.

Bei Rückfragen:

Oberösterreichischer Landes-Fischereiverein, Mag. Hans Peherstorfer, Mail: hans@soulfishing.eu